- Betriebsmedizin
- Führerscheinuntersuchungen
- Feuerwehruntersuchungen
Führerscheinuntersuchungen
Der Führerschein ist eine so genannte amtliche Urkunde, auch öffentliche Urkunde genannt, mit der bescheinigt wird, dass eine Person berechtigt und fähig ist, ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr zu fahren. Diese Fahrerlaubnis gibt das Straßenverkehrsamt aus, und das Straßenverkehrsamt kann diese Fahrerlaubnis für nichtig erklären.
Für den Erwerb oder die Verlängerung des Führerscheins wird ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, damit die Fahrerlaubnis erstmalig oder erneut erteilt wird.
Unter dem Punkt Formular finden Sie den Fragebogen für Führerschein-Untersuchungen, gern können Sie diesen schon ausgefüllt am Untersuchungstag mitbringen.
Übersicht
- Wer führt Führerscheinuntersuchungen durch?
- Erstuntersuchung und Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Untersuchungen für Berufskraftfahrer bis zum 50. Lebensjahr sowie für Fahrer für die Fahrgastbeförderung bis zum 60. Lebensjahr
- Untersuchungen für Berufskraftfahrer ab dem 50. Lebensjahr sowie für Fahrer für die Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
- Formular, bitte ausfüllen und mitbringen
Wer führt Führerscheinuntersuchungen durch?
Führerscheinuntersuchungen zum Fahren von Fahrzeugen verschiedener Kategorien werden durch den Inhaber bzw. zukünftigen Inhaber der Fahrerlaubnis in Auftrag gegeben. Bei der Wahl des medizinischen Sachverständigen steht es dem Auftraggeber frei, welcher Arzt beauftragt wird, allerdings kommt nur ein Arzt als Gutacher in Frage, der die Zusatzbezeichnung 'Verkehrsmedizin' erlangt hat.
Darüber hinaus kommen diverse weitere Fachärzte bei verschiedenen Testverfahren zum Einsatz. So wird etwa bei Beeinträchtigungen des Nervensystems zusätzlich ein Neurologe als Gutachter beauftragt.
Erstuntersuchung und Verlängerung der Fahrerlaubnis
Verlängerungen der Fahrerlaubnis im Turnus von 5 Jahren
Fahrerinnen und Fahrer, die beruflich bedingt im Güter- oder Personenverkehr tätig sind, müssen zunächst eine Grundqualifikation und danach im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen. Dies betrifft Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen unterwegs sind mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E.
Auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt und muss rechtzeitig aufgefrischt werden.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Untersuchungen im Einzelnen.
Untersuchungen
für Berufskraftfahrer bis zum 50. Lebensjahr sowie
für Fahrer für die Fahrgastbeförderung bis zum 60. Lebensjahr
- Für LKW- und Omnibusfahrer: Nachuntersuchung bis zum 50. Lebensjahr
für Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E und D, DE, D1, D1E - Für Fahrer bis zum 60. Lebensjahr: Zur Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (auch P-Schein genannt, Gültigkeitsdauer: 5 Jahre) in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
sowie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Medizinische Untersuchungen:
- Anamnese
- Blutdruck
- Blutentnahme (kleines Blutbild, GGT, GOT, Kreatinin)
- Blutzuckerbestimmung
- Urinuntersuchung
- EKG
- Sehtest (Ferne, Stereo, Farben, Kontrast)
- Perimeter (Gesichtsfeld)
- Hörtest
Zu diesem Termin bitte mitbringen:
- Personalausweis
- Sehhilfe (falls vorhanden)
- evtl. Ausdruck Blutwerte/EKG vom Hausarzt, wenn diese nicht älter als 3 Monate sind (!)
- Formular, ausgefüllt, welche für Sie weiter unten zum Ausdruck bereitgestellt ist
Kosten, Zahlungsarten und Zeitaufwand:
- Kosten: 130,90 Euro inkl. 19% MwSt. (Rechnung wird Ihnen am Untersuchungstag ausgestellt)
- Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Karte (keine Kreditkartenzahlung möglich)
- oder Sie bringen die Kostenübernahme-Bestätigung vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt mit
- Zeitaufwand ca. 60 Minuten
Untersuchungen
für Berufskraftfahrer ab dem 50. Lebensjahr sowie
für Fahrer für die Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
- Für Omnibusfahrer: Nachuntersuchung ab dem 50. Lebensjahr für Führerscheine der Klassen D und DE
- Für Fahrer ab dem 60. Lebensjahr zur Neuerteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (auch P-Schein genannt, Gültigkeitsdauer: 5 Jahre) in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
sowie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
Medizinische Untersuchungen:
- Anamnese
- Blutdruck
- Blutentnahme (kleines Blutbild, GGT, GOT, Kreatinin)
- Blutzuckerbestimmung
- Urinuntersuchung
- EKG
- Sehtest (Ferne, Stereo, Farben, Kontrast)
- Perimeter (Gesichtsfeld)
- Hörtest
- Reaktionstest
Zu diesem Termin bitte mitbringen:
- Personalausweis
- Sehhilfe (falls vorhanden)
- evtl. Ausdruck Blutwerte/EKG vom Hausarzt, wenn diese nicht älter als 3 Monate sind (!)
- Formular, ausgefüllt, welche für Sie weiter unten zum Ausdruck bereitgestellt ist
Kosten, Zahlungsarten und Zeitaufwand:
- Kosten: 154,70 Euro inkl. 19% MwSt. (Rechnung wird Ihnen am Untersuchungstag ausgestellt)
- Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Karte (keine Kreditkartenzahlung möglich)
- oder Sie bringen die Kostenübernahme-Bestätigung vom Arbeitgeber oder Arbeitsamt mit
- Zeitaufwand ca. 90–120 Minuten
Formular zum Ausfüllen
Dieses Formular drucken Sie bitte aus. Beantworten Sie bitte die Fragen und bringen Sie den Fragebogen ausgefüllt mit in die Praxis zu Ihrem Termin.