Feuerwehruntersuchung — Berufsgenossenschaftliche Untersuchung nach Grundsatz G26.3

Diese Untersuchungen für Mitglieder der Feuerwehren betreffen jene Feuerwehrleute, die erprobt im Umgang mit Atemschutzgeräten sind und bei gegebenen Anlass einen sogenannten ‚schweren Atemschutz‚ tragen. Um sicher zu gehen, dass die hohen körperlichen Anforderungen während eines Feuerwehreinsatzes schadlos überstanden werden, wird die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Grundsatz G26.3 („Träger von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung“) in Abständen von 3 Jahren durchgeführt, ab dem 50. Lebensjahr je nach Einsatzart jährlich bzw. zweijährlich. Die G26.3 ist somit ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Atemschutzträger:

Weitere Informationen über die G26.3-Untersuchungen für Träger von Atemschutzgeräten finden Sie auf der Website des TÜV Rheinland®

Anforderungen an den untersuchenden Arzt

  • Die Untersuchung nach G26.3 darf nur von besonders geschultem Fachleuten durchgeführt werden.
  • Die Praxis ist mit den erforderlichen speziellen Apparaturen ausgestattet.
 

Nicht jede Person ist zur Untersuchung zugelassen

Eine ganze Reihe von Personen kommt für ein derartigen Einsatz nicht in Frage. Nachfolgend lesen Sie die wichtigsten Ausschlusskritierien:

  • Jugendliche unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräte der Gruppe 3

Aus medizischer Sicht sind insbesondere die folgenden Ausschlusskriterien zu nennen:

  • starkes Übergewicht (mehr als 30% gemäß Broca-Index)
  • nicht ausreichende körperliche Kondition
  • Seh- und Hörstörungen
  • Herz- oder Lungenkrankheiten
  • Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus
  • orthopädische Einschränkungen

 

Eignungsuntersuchungen

Zu den wichtigsten G26.3-Untersuchungen gehören eine Vielzahl verschiedener Tests:

  • Allgemeine Untersuchung
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Urinuntersuchung
  • Ausschluss von Hernien (d.h. Ausschluss von Brüchen aller Art, z.B. Leistenbrüchen, Schenkelbrüchen)

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