Wer bezahlt die Hebamme?

Die von Ihnen beanspruchten Leistungen der Hebammen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie haben somit einen Anspruch auf diese Leistungen. Falls Sie privat krankenversichert sind, fragen Sie bitte konkret nach, welche Leistungen übernommen werden.

Manche Leistungen sind nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und müssen selbst getragen werden, das trifft zum Beispiel auf die Babymassage oder die Teilnahme des Partners an den Geburts­vor­be­reitungs­kursen zu. Sie werden frühzeitig vor Inanspruchnahme einer Leistung ausführlich beraten und darüber informiert, ob diese für Sie kostenpflichtig ist, und welche Alternativen möglich sind.

Wie finde ich die Hebamme meines Vertrauens?

In der Region Südnieder­sachsen und Nord­hessen liegen bei Frauen­ärzten, Apotheken, in Kranken­häusern oder Kinder­gärten Hebammenlisten aus, oft auch mit Angaben zum Leistungs­spektrum. Rufen Sie am besten die nächst­ge­legenen Hebammen an und entscheiden Sie dann, wer für Sie die richtige Ansprech­partnerin ist. Vielleicht haben Sie auch bereits Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekannten­kreis gesammelt. Eine weitere Möglichkeit zur Suche der geeigneten Hebamme bieten die so genannten Kreißsäle der regionalen Kranken­häuser. Sprechen Sie unverbindlich dort über die Angebote.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hebammensuche:
Hebammenverband Niedersachsen e.V.
Hebammensuche in den hessischen Regionen

Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit der Hebamme in Verbindung zu setzen?

Die Suche nach der Hebamme kann sehr früh erfolgen, denn für Sie ist es wichtig, dass die Hebamme Ihrer Wahl noch Platz im Terminkalender hat.

Auch die individuelle Wahl der Leistungen, die Sie von Ihrer Hebamme erwarten, spielt eine Rolle. Es empfiehlt sich, den Kontakt bereits früh in der Schwangerschaft zu knüpfen, damit Sie sich immer sicher und gut beraten fühlen. Sobald Sie die ersten Fragen haben, oder wissen, wann Sie die Hebamme konkret brauchen, melden Sie sich einfach unver­bindlich bei Frau Peter-Wesemann oder Frau Urbschat. Dann werden die weiteren Schritte gemeinsam geplant. Zu früh können Sie sich eigentlich nicht bei einer Hebamme melden, zu spät schon …

Auch bei der Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu Ihrer Hebamme auf, da die Kurse zu sehr unterschiedlichen Terminen starten.

Zur Wochenbettbetreuung kontaktieren Sie Frau Peter-Wesemann oder Frau Urbschat am besten bereits einige Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Was wird bei der Feuerwehruntersuchung getestet?

Zu den wichtigsten G26-Untersuchungen gehören eine Vielzahl verschiedener Tests, darunter auch solche, die den orthopädischen und neurologischen Bereich umfassen:

  • Allgemeine Untersuchung
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Belastungs-EKG (Ergometrie)
  • Urinuntersuchung
  • Ausschluss von Hernien (d.h. Ausschluss von Brüchen aller Art, z.B. Leistenbrüchen, Schenkelbrüchen)

Welche Personen sind für die Feuerwehruntersuchung zugelassen ?

Eine ganze Reihe von Personen kommt für ein derartigen Einsatz nicht in Frage. Nachfolgend lesen Sie die wichtigsten Ausschlusskritierien:

  • Jugendliche unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräte der Gruppe 3

Aus medizischer Sicht sind insbesondere die folgenden Ausschlusskriterien zu nennen:

  • starkes Übergewicht (mehr als 30% gemäß Broca-Index)
  • nicht ausreichende körperliche Kondition
  • Seh- und Hörstörungen
  • Herz- oder Lungenkrankheiten
  • Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus
  • orthopädische Einschränkungen

Was kostet die Führerscheinuntersuchung und wie hoch ist der Zeitaufwand ?

Untersuchungen
für Berufskraftfahrer bis zum 50. Lebens­jahr sowie
für Fahrer für die Fahrgast­beförderung bis zum 60. Lebensjah
  • Kosten: 130,90 Euro inkl. 19% MwSt. (Rechnung wird Ihnen am Unter­suchungs­tag aus­ge­stellt)
  • Zahlungsarten
    • Barzahlung
    • EC-Karte (keine Kredit­karten­zahlung möglich)
    • oder Sie bringen die Kosten­übernahme-Bestätigung vom Arbeit­geber oder Arbeits­amt mit
  • Zeitaufwand ca. 60 Minuten
Untersuchungen
für Berufskraftfahrer ab dem 50. Lebensjahr sowie
für Fahrer für die Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
  • Kosten: 154,70 Euro inkl. 19% MwSt. (Rechnung wird Ihnen am Unter­suchungs­tag aus­ge­stellt)
  • Zahlungsarten
    • Barzahlung
    • EC-Karte (keine Kredit­karten­zahlung möglich)
    • oder Sie bringen die Kosten­übernahme-Bestätigung vom Arbeit­geber oder Arbeits­amt mit
  • Zeitaufwand ca. 90–120 Minuten

Was muss ich zur Führerschein­unter­suchungen mitbringen ?

  • Personalausweis
  • Sehhilfe (falls vorhanden)
  • evtl. Ausdruck Blutwerte/EKG vom Hausarzt, wenn diese nicht älter als 3 Monate sind (!)
  • Formular, ausgefüllt, welche für Sie weiter unten zum Ausdruck bereitgestellt ist

Wann benötige ich die Gelbfieberimpfung ?

Sie benötigen einen Gelbfieber­impfschutz für die Einreise in viele subtropische und tropische Länder welt­weit. Das Auswärtige Amt informiert Sie darüber, ob in Ihrem Reise­ziel der Gelbfieber-Impfschutz für die Einreise voraus­gesetzt wird. 

Was bringt die Gelbfieberimpfung?

Sie sind durch die Gelbfieberimpfung für circa 10 Jahre mit sehr hoher Zuverlässigkeit gegen diese gefährliche Krankheit geschützt.

Was gibt es bei der Gelbfieberimpfung zu beachten?

Die Impfung muss rechtzeitig, mindestens 5 Wochen vor Antritt der Reise erfolgt sein. Wir bitten Sie aus diesem Grund, frühzeitig einen Termin mit unserer Praxis zu vereinbaren. Sie werden dann bei Ihrer Reiseplanung zu den medizinischen Fragen ausführlich beraten.

Von ärztlicher Seite werden vorweg alle Aspekte zur Impfung, individuell ausgerichtet, geklärt. An dieser Stelle weisen wir Sie schon einmal darauf hin, wie Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen können, dass die Impfung keinerlei Probleme verursacht. So ist es ratsam, in den Wochen nach der Impfung kein Blut zu spenden.

Es wird von ärztlicher Seite empfohlen, in der ersten Woche ab dem Tag der Impfung auf

  • außergewöhnliche körperliche Anstrengungen,
  • intensives Sonnen, sowohl im Freien als auch im Solarium,
  • Alkohol

zu verzichten.

Wer führt Führerschein­unter­suchungen durch?

Führerschein­untersuchungen zum Fahren von Fahrzeugen verschiedener Kategorien werden durch den Inhaber bzw. zukünftigen Inhaber der Fahrerlaubnis in Auftrag gegeben. Bei der Wahl des medizinischen Sachverständigen steht es dem Auftraggeber frei, welcher Arzt beauftragt wird, allerdings kommt nur ein Arzt als Gutacher in Frage, der die Zusatzbezeichnung ‚Verkehrsmedizin‘ erlangt hat.

Darüber hinaus kommen diverse weitere Fachärzte bei verschiedenen Testverfahren zum Einsatz. So wird etwa bei Beeinträchtigungen des Nervensystems zusätzlich ein Neurologe als Gutachter beauftragt.

Wann muss ich meine Fahr­erlaubnis Verlängerung ?

Fahrerinnen und Fahrer, die beruflich bedingt im Güter- oder Personenverkehr tätig sind, müssen zunächst eine Grundqualifikation und danach im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachweisen. Dies betrifft Fahrerinnen und Fahrer, die mit Kraftfahrzeugen Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen unterwegs sind mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E.

Auch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von 5 Jahren erteilt und muss rechtzeitig aufgefrischt werden.

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So erreichen Sie uns

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