Die von Ihnen beanspruchten Leistungen der Hebammen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie haben somit einen Anspruch auf diese Leistungen. Falls Sie privat krankenversichert sind, fragen Sie bitte konkret nach, welche Leistungen übernommen werden.
Manche Leistungen sind nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und müssen selbst getragen werden, das trifft zum Beispiel auf die Babymassage oder die Teilnahme des Partners an den Geburtsvorbereitungskursen zu. Sie werden frühzeitig vor Inanspruchnahme einer Leistung ausführlich beraten und darüber informiert, ob diese für Sie kostenpflichtig ist, und welche Alternativen möglich sind.